Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung bekommt man früher oder später eine Einladung zur Eigentümerversammlung. Doch was passiert da überhaupt?

Eigentümerversammlung einer Hausgemeinschaft

Im heutigen Video rede ich über das Thema Wohnungseigentümerversammlung.

Was passiert bei der Wohnungseigentümerversammlung eigentlich genau?

Die Eigentümerversammlung findet normalerweise einmal im Jahr statt. Sie wird vom Verwalter der Anlage einberufen. Bei der Versammlung treffen sich alle Wohnungseigentümer der Gemeinschaft. Sie bestimmen und beschließen dann über verschiedene Angelegenheiten, die in der Wohnanlage angefallen sind oder mit der Abrechnung zusammenhängen. Oft wird die Versammlung auch WEG-Versammlung genannt. Das ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschafts-Versammlung. Das Stimmrecht obliegt den Eigentümern in der Gemeinschaft. Bei den meisten Beschlüssen reicht eine einfache Mehrheit.

Wie ist der Ablauf einer WEG-Versammlung?

Normalerweise geht es damit los, dass man über die Hausgeldabrechnung des Vorjahres spricht. Man geht die Punkte durch, die wesentlich in ihrer Höhe oder Bedeutung für das Hausgeld waren. Oder es wird über größere Abweichungen zum Vorjahr gesprochen. In der Regel wird dann beschlossen, dass die vom Verwalter erstellte Abrechnung in der Form nun Gültigkeit erlangen soll.

Dann geht es meistens weiter mit der Entlastung des Verwalters für das Vorjahr. Das heißt, dass er dann nicht mehr haftbar ist, wenn er die Abrechnung ordnungsgemäß vorgelegt hat. Ebenso wird der Verwaltungsbeirat entlastet. Der Beirat sind Wohnungseigentümer, die immer vorab auch die Abrechnung prüfen und sich alle Belege und Vorgänge ganz genau anschauen. Sie prüfen, ob die Verwaltung ordentlich und korrekt arbeitet.

an einer Eigentümerversammlung teilnehmen

Wirtschaftsplan und Anpassung des Hausgeldes

Dann geht es normalerweise weiter mit dem Wirtschaftsplan für das laufende Jahr. Das ist eine Art Vorabkalkulation der Hausgeldabrechnung für das aktuelle Jahr. Da ergibt es sich manchmal auch, dass sich das Hausgeld (also der monatliche Betrag der Vorauszahlung für die Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten) vom Betrag her verändert.

Entweder darf man monatlich etwas weniger zahlen, weil die Kosten gesunken sind oder man muss etwas mehr zahlen. Das ist meistens der Fall, weil die Kosten ja eher steigen.

Weitere Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung

Danach geht es meistens weiter mit Beschlüssen zu Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Danach gibt es manchmal noch andere Punkte, über die man spricht oder beschließt.

Natürlich ist es immer sehr individuell, aber das sind in der Regel die Punkte, die in jeder Tagesordnung enthalten sind.

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