Heute reden wir über das Thema Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwaltungsbeirat in der Hausgemeinschaft
Eine sehr wichtige Aufgabe für das Gemeinschaftseigentum erfüllt der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich habe die wesentlichen Infos in dieses kleine Video gepackt.
Wer kann Verwaltungsbeirat werden?
Es gibt normalerweise in jeder Eigentümergemeinschaft einen Beirat und vielleicht hast du ja sogar Lust, dich da auch einmal zu bewerben. Das funktioniert so, dass nur Eigentümer aus der entsprechenden Wohnanlage als Verwaltungsbeirat fungieren können. Diese werden in einer ganz normalen Eigentümerversammlung als Beirat gewählt.
Verwaltungsbeirat – Aufgaben
Der Beirat hat im Wesentlichen eine Hauptaufgabe, nämlich die Prüfung des Abschlusses des entsprechenden Vorjahres. Wenn also von der Verwaltung die Abrechnung gemacht wird, dann vereinbart der Beirat in der Regel einen Termin beim Verwalter. Dort sieht er die Originalbelege ein und prüft die Hausgeldabrechnungen und die Wirtschaftspläne.
Die Beiräte schauen dann, ob alle Belege korrekt in der Abrechnung erfasst sind und die Verteilungsmaßstäbe und Miteigentumsanteile richtig verrechnet sind. Zudem prüfen sie, ob die Kosten korrekt umgelegt wurden.
Das ist die Hauptaufgabe und normalerweise ist es so, dass der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates (das sind meistens drei Leute) auf der Eigentümerversammlung noch ein paar Worte spricht. Er geht dann noch einmal drauf ein, was er mit den anderen Beiräten geprüft hat und ob alles stimmt. Normalerweise vorschlägt er dann auch vor, dass der Verwalter für das Vorjahr entlastet wird, also nicht mehr haftbar ist.
Notmaßnahmen kann der Beirat ebenfalls veranlassen
Ansonsten ist der Beirat aber auch noch da, falls kurzfristig irgendwelche Notmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum getroffen werden müssen, die nicht bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten können.
In solch einem Fall ist es so, dass der Beirat kurzfristig mit dem Verwalter zusammen Maßnahmen ergreifen und Aufträge vergeben kann, um Schaden von der Eigentümergemeinschaft und vom Objekt fernzuhalten. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe.
Vergütung und Versicherung
Normalerweise bekommt ein Beirat dafür kein Geld, sondern es handelt sich um ein Ehrenamt. Das Einzige, worauf man als Eigentümergemeinschaft achten sollte: Dass der Beirat eine Haftpflichtversicherung bekommt. Denn die Beiräte sind auch nur Menschen, denen mal Fehler passieren können.