Der Begriff begegnet jedem Wohnungseigentümer. Doch was ist „Hausgeld“ überhaupt?
Hausgeld – was ist das?
Jeder Wohnungseigentümer zahlt das sogenannte Hausgeld auf das gemeinsame Konto der Eigentümergemeinschaft ein. Wofür dieses Konto ist, erkläre ich in diesem Video.
Hausgeld bei Eigentumswohnungen
Das Hausgeld ist der Betrag, den man als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft jeden Monat auf das Gemeinschaftskonto der Gemeinschaft überweist. Dieses Konto wird von der Hausverwaltung verwaltet. Ohne das Hausgeld würde die Hausgemeinschaft nicht funktionieren. Im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft entstehen schließlich jede Menge Kosten, die für das Gebäude und das Grundstück anfallen.
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten
Diese Kosten entstehen zum Beispiel Kosten für:
- Versicherungen
- Müllabfuhr
- Heizung
- Wasser
- Schornsteinfeger
- Hausmeister
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Putzdienst
- Verwaltung
- Instandhaltung
- und so weiter.
All diese Kosten müssen ja schließlich regelmäßig bezahlt werden. Die Verwaltung geht also nicht in die Vorauskasse, sondern die Eigentümer tun dies selber im Rahmen ihrer Gemeinschaft.
Wikipedia schreibt dazu:
Das Hausgeld ist eine aufgrund eines Wirtschaftsplans von Wohnungseigentümern geschuldete Vorauszahlung, die an die Wohnungseigentumsverwaltung zu zahlen ist.
Wirtschaftsplan
Für das Hausgeld kalkuliert die Hausverwaltung einmal im Jahr die ungefähren Kosten inklusive der Instandhaltung und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Dann werden gemäß des Kostenschlüssels die Kosten kalkuliert, die in etwa auf jeden einzelnen Eigentümer entfallen.
Der Kostenschlüssel ist in der Gemeinschaft grundsätzlich festgelegt und orientiert sich hauptsächlich an den Miteigentumsanteilen. Diese wiederum sind vor allem an die Quadratmeter der Wohnfläche angelehnt. Diese Kostenkalkulation nennt man Wirtschaftsplan.
Abschlagszahlungen und Hausgeldabrechnung
Aus dem Wirtschaftsplan werden dann monatliche Abschlagszahlungen ermittelt. Der jeweilige Eigentümer hat diesen Betrag (=Hausgeld) monatlich auf das Gemeinschaftskonto zu zahlen beziehungsweise wird in der Regel eine Lastschriftvereinbarung getroffen.
Im nächsten Jahr gibt es dann für das vergangene Jahr eine sogenannte Hausgeldabrechnung. Dort sind die tatsächlichen Kosten aufgelistet, die oft etwas vom Wirtschaftsplan abweichen. Diese werden dann mit den Abschlagszahlungen des Eigentümers verrechnet und somit ergibt sich für den Eigentümer ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Bei größeren Abweichungen wird dann in der Regel auch eine Anpassung des Hausgeldes nach oben oder unten vorgenommen.