Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder auch zur Selbstnutzung kaufen möchte, wird ziemlich bald mit dem Begriff Eigentümergemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft konfrontiert.
Was macht die Eigentümergemeinschaft nach WEG
In Mehrfamilienhäusern, in denen die einzelnen Einheiten unterschiedlichen Personen gehören, liegt meistens eine Eigentümergemeinschaft vor. Wie wird man Mitglied der Eigentümergemeinschaft? Und für was ist diese Gemeinschaft zuständig?
Mitglieder der Eigentümergemeinschaft
Als Wohnungseigentümer wird man automatisch Mitglied der dazugehörigen Eigentümergemeinschaft. Denn die Wohnung ist immer Teil von einem Gebäude, in dem auch noch andere Eigentümer ihr Eigentum besitzen.
So bilden die Eigentumswohnungen und/oder gewerblichen Räume zusammen eine Eigentümergemeinschaft.
Bei Wikipedia hört es sich etwas kompliziert an:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.
Wir werden aber gleich sehen, dass es gar nicht kompliziert ist!
Versammlung der Eigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss einmal im Jahr in der Wohnungseigentümerversammlung zusammentreten um gewisse Beschlüsse zu fassen. Zum Beispiel über die Kosten, Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen oder die Versorgerverträge etc. Ab wann der neue Eigentümer zur Versammlung gehen darf, erkläre ich in diesem Artikel.
Wohnungseigentumsgesetz
Wie sich die Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander zu verhalten haben steht im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz. Darin ist geregelt, wie eine Eigentümergemeinschaft zu funktionieren haben muss. Auch wie eine Abstimmung in der Versammlung abzulaufen hat, wer wie viele Stimmen hat etc.
Man ist automatisch Eigentümer, man kann also auch nicht einfach aus dieser Wohnungseigentümergemeinschaft austreten. Ebenso muss man auch automatisch den Verwalter dieser Eigentümergemeinschaft mitbezahlen, der dort aktuell eingesetzt ist.
Mitglied in der Eigentümergemeinschaft werden
Ich habe als neuer Eigentümer keine Handhabe, das Ganze irgendwie zu ändern. Der Eigentümer einer Wohnung muss also Mitglied in der Gemeinschaft sein.
Im Grunde bin ich als Eigentümer dabei aber eigentlich nur verpflichtet, den Verwalter zu bezahlen, mich den getroffenen Beschlüssen zu fügen und ansonsten ein ordentliches Miteinander mit den anderen Miteigentümern zu pflegen. Mehr ist es gar nicht. Also relativ einfach. Denn in erster Linie geht es ja darum, dass miteinander alle Angelegenheiten des Gesamtobjektes geregelt werden.
Kostenverteilung
Und das Schöne ist:
Die Kosten der Gemeinschaft tragen alle Eigentümer zusammen. Wenn also größere Anschaffungen erforderlich sind, dann betrifft mich dies finanziell meist nur sehr gering oder in der Instandhaltungsrücklage ist sowieso genügend angespart.
Denn die Eigentümer zahlen in der Regel alle zusammen einen regelmäßigen Sparbetrag für die Rücklage ein, so dass größere Maßnahmen davon bezahlt werden können. Welche Maßnahmen bereits geplant oder abgeschlossen wurden, kann man der Beschlusssammlung entnehmen.