Ab wann darf der Käufer an einer Eigentümerversammlung teilnehmen

Ab wann darf der neue Eigentümer zur Eigentümerversammlung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung stellt sich oft die Frage, ab wann der neue Eigentümer an einer Eigentümerversammlung teilnehmen darf.

Stimmrecht des neuen Eigentümers in der Versammlung bei Kauf der Wohnung

Wer darf auf der Versammlung das Stimmrecht ausüben, wenn der Kauf einer Immobilie noch nicht vollständig abgewickelt ist.

Wer darf bei einem Immobilienverkauf an einer Eigentümerversammlung teilnehmen?

Es kann durchaus sein, dass sich der Kauf einer Wohnung und die Versammlung der Eigentümergemeinschaft gerade knapp überschneiden.

Beispiel:

Du warst beim Notar, aber die Übergabe der Wohnung hat noch nicht stattgefunden. Nun steht die Eigentümerversammlung an. Wer geht auf die Versammlung und hat auch das gültige Stimmrecht?

Der aktuelle Besitzer geht auf die Eigentümerversammlung

Das ist derjenige, der die Wohnung besitzt. Also nicht der Eigentümer laut Grundbuch, sondern derjenige, dem auch die Miete zusteht und der die Nebenkosten zahlt, also der Besitzer der Immobilie. Im vorgenannten Beispiel ist das immer noch der alte Eigentümer. Demnach hätte er das Recht, auf die Versammlung zu gehen und sein Stimmrecht auszuüben.

an einer Eigentümerversammlung teilnehmenIn der Praxis ist es allerdings meistens so, dass er dem zukünftigen Eigentümer eine Vollmacht ausstellt. Ihm ist es nämlich meistens egal, wie es mit der Wohnung weitergeht. Er hat sie ja verkauft. Und dann will er meistens auch nicht mehr viel Zeit dafür investieren. Der neue Eigentümer hingegen ist froh, wenn er schon in seinem Sinne abstimmen darf. Er nimmt also meistens dankbar die Vollmacht an.

Machen wir ein anderes Beispiel:

Du warst beim Notar und hast dort den Kaufvertrag unterschrieben. Du hast auch den Kaufpreis schon bezahlt, bekommst die Miete und trägst die Nebenkosten. Aber Du hast noch nicht vom Grundbuchamt die Bestätigung bekommen, dass Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurdest. In diesem Fall würdest Du nämlich sowieso auf die Eigentümerversammlung gehen.

Wenn Du also noch nicht eingetragener Eigentümer bist, dann gehst Du trotzdem zur Versammlung. Denn in diesem Fall bist Du schon der Besitzer und damit derjenige, der entscheiden darf, wie es mit der Immobilie weitergeht. Du darfst also das volle Stimmrecht für diese Wohnung (und auch den Stellplatz) ausüben.

Diese Umstände sind wichtig zu wissen, denn manchmal überschneiden sich die Zeitpunkte tatsächlich.

Passives Einkommen mit Immobilien verdienen

Wenn du gerne ein passives Zusatzeinkommen hättest und beim Investieren in Immobilien noch Unterstützung benötigst, dann ist mein Einsteiger-Videokurs genau das Richtige für dich!

Erfolgreich in Immobilien investieren mit dem All-Inclusive-Masterkurs

Der leicht verständliche Kurs ist ein All-Inclusive-Produkt, du brauchst dann keine anderen Bücher oder Kurse mehr! Du lernst Schritt für Schritt, wie du mit Immobilien Geld verdienst.

In Immobilien investieren Angebot Videokurs Cashflow-Formel


Die Grundzüge verstehen mit der Schnellstart-Anleitung

Wenn du erst einmal ein besseres Verständnis zum Investieren in Immobilien bekommen möchtest, dann empfehle ich dir meine „Schnellstart-Anleitung“ als Ebook oder Hörbuch!

Mit Immobilien Geld verdienen Angebot Schnellstart Anleitung


Weiterführende Links

Mehr über das Investieren in Immobilien findest du auf der Startseite und im Blog. Bei Jeder-kann-Immobilien gibt es auch verschiedene Produkte zum Selbstlernen sowie ein Immobilien-Coaching mit Stefanie Schädel.