Die Instandhaltungsrücklage sollte eigentlich jede Wohnungseigentümergemeinschaft haben. Doch was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft
In diesem Video geht es darum, wie die Rücklage aufgebaut ist und wofür man sie benötigt.
Instandhaltungsrücklage Verwendung
Der Begriff der Instandhaltungsrücklage begegnet uns in erster Linie beim Kauf einer Eigentumswohnung. Denn die ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet auch, dass die Verwaltung sich darum kümmern muss, dass sich die Gemeinschaft einen finanziellen Puffer anschafft.
Von diesem werden dann eventuelle bauliche Maßnahmen, Reparaturen oder auch anzuschaffende Kleinteile bezahlt. Und vor allem größere Maßnahmen wie umfangreiche Renovierungen oder Arbeiten im Gebäude und natürlich richtige Sanierungen.
Ansonsten greift die Sonderumlage
Die Eigentümer wären ohne Rücklage nämlich in der Situation, die Kosten für so eine Maßnahme direkt im Rahmen einer Sonderumlage tragen zu müssen. Dabei bekommt jeder Eigentümer anteilig eine Rechnung, die er dann begleichen muss. Viele Wohnungseigentümer haben dann gar nicht so viel Geld übrig und können nicht zahlen.
Wenn also größere Maßnahmen anstehen, dann ist es gut, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen einer Rücklage vorgesorgt hat.
Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
Hierbei spart jeder Eigentümer jeden Monat einen gewissen Betrag an. Dieser wird mit der Hausgeldzahlung auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt. Dieses Konto ist in der Regel getrennt von dem Konto für die laufenden Kosten. Damit ist eine ordnungsgemäße Buchführung sichergestellt und das Geld vermischt sich nicht mit dem Geld für die laufenden Kosten. In der jährlichen Hausgeldabrechnung ist nämlich auch die Entwicklung des Rücklagenkontos aufgeschlüsselt.
Jeder Eigentümergemeinschaft sollte also über diesen finanziellen Puffer verfügen und ihn regelmäßig ansparen. Somit ist dann im Fall einer Maßnahme in der Rücklage ausreichend Geld vorhanden.
Entnahmen
Wenn auf der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen wird, dass zum Beispiel das Treppenhaus renoviert werden soll, dann kann direkt mitbeschlossen werden, dass die Kosten hierfür aus der Rücklage entnommen werden sollen. In diesem Fall gibt es dann keine Sonderumlage auf den einzelnen Eigentümer. Dadurch ist sichergestellt, dass die Maßnahmen auch beschlossen, umgesetzt und bezahlt werden können.
Bei Wikipedia steht zur Instandhaltungsrücklage geschrieben:
Die Instandhaltungsrücklage (auch Instandhaltungsrückstellung, Reparaturfonds, Rücklage oder Erneuerungsfonds) ist eine Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Marktwerte von Eigentumswohnungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).