Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Wer eine Eigentumswohnung kauft, hat sogenanntes Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum erworben. Was das genau ist, darum geht es in diesem Artikel.

Was gehört mir wirklich bei Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

In diesem Video beschreibe ich den Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum beim Kauf einer Eigentumswohnung. Hierbei ist es egal, ob die Wohnung vermietet oder eigengenutzt wird. Die Begriffe sind ausschlaggebend dafür, was im Endeffekt wirklich zur Wohnung gehört.

Was ist Sondereigentum was ist Gemeinschaftseigentum?

Wenn du eine Eigentumswohnung kaufst, dann gibt es Bestandteile, die gehören nur dir bzw. gehören nur zu dieser Wohnung. Diese werden Sondereigentum genannt. Das ist zum Beispiel alles, was in der Wohnung verbaut ist wie der Fußboden oder die Innentüren und wo auch kein anderer Zugriff drauf hat.

Dann gibt es aber auch noch das sogenannte Gemeinschaftseigentum. Das ist das, wo jeder Eigentümer einen kleinen Anteil vom Ganzen besitzt. Die gesamte Gemeinschaft besitzt also diese Bauteile und jeder hat einen Miteigentumsanteil daran.

Beispiele für Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum ist so etwas wie das Grundstück oder das Treppenhaus, das Dach oder die Heizung. Also alles, was alle mitbenutzen und was keinem speziell gehört. Was ist denn nun, wenn du deinen Balkon betrachtest, ist das Sondereigentum oder ist das Gemeinschaftseigentum?

Ich nehme einfach mal ein Beispiel:

Wenn du die Brüstung von deinem Balkon streichen möchtest, weil die schon etwas schäbig ist, darfst du das oder darfst du das nicht? Das ist die Frage und es kommt immer auf die einzelne Wohnungseigentümergemeinschaft drauf an und was dort in der Vergangenheit auf den Eigentümerversammlungen beschlossen wurde.

Im Normalfall ist alles, was von außen sichtbar ist, Gemeinschaftseigentum. Also zum Beispiel auch die Brüstung von deinem Balkon. Im Übrigen auch die Außenseite deiner Fenster, wenn du die mal streichen möchtest. Bei den meisten Eigentümergemeinschaften ist dies nämlich Gemeinschaftseigentum und das darfst du nicht einfach irgendwie streichen. Das Haus soll ja einheitlich aussehen.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Teilungserklärung ansehen

Das muss aber nicht unbedingt so sein. Es gibt auch Eigentümergemeinschaften, bei denen so etwas jedem einzelnen Eigentümer gehört und er tun und lassen kann, was er möchte. Das steht in der sogenannten Teilungserklärung.

Wenn du also nicht sicher bist, wie es in deinem Fall ist, dann schau selber in die Teilungserklärung hinein. Diese sollte dir normalerweise vorliegen, wenn du eine Wohnung gekauft hast oder kaufen möchtest.

Hausverwaltung fragen

Oder du rufst im einfacheren Fall die Verwaltung an und fragst dort nach. Sie müssten es dir auf jeden Fall sagen können, was du machen darfst und was nicht. Nicht, dass du mal etwas zurückbauen musst! Das kann nämlich teuer und natürlich sehr ärgerlich werden.

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