Die meisten kennen das Übergabeprotokoll nur bei der Vermietung. Doch was ist mit dem Protokoll beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Übergabeprotokoll zum Kaufvertrag bei Verkauf bzw. Kauf einer Wohnung
In diesem Video erkläre ich, warum ein Übergabeprotokoll auch bei dem Verkauf einer Wohnung so wichtig ist.
Übergabe der Wohnung an den neuen Eigentümer
Heute reden wir über die Frage:
Wenn ich eine Wohnung kaufe, muss ich dann auch ein Übergabeprotokoll erstellen? Die Antwort ist JA!
Warum ein Übergabeprotokoll bei Kauf oder Verkauf einer Wohnung?
Es ist sogar ganz wichtig, weil Du einmal im Jahr eine Hausgeldabrechnung von der Hausverwaltung bekommst. Und diese sollte ja im Idealfall für das Kaufjahr die Abrechnung aufteilen. Somit bekommt der Voreigentümer bis zum Übergabedatum seine eigene Abrechnung. Und Du erhältst ab dem Übergabedatum ebenfalls Deine eigene Abrechnung für das Hausgeld.
Deswegen ist auch die Ablesung der Verbrauchswerte wichtig. Diese Werte werden in das Übergabeprotokoll eingetragen. Das sind die Stände für Heizung, Warm- und Kaltwasser und eventuell auch Strom. Der Strom sollte nach der Übergabe auch auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.
Zählerstände festhalten
Mängel am Objekt sind hier nicht so entscheidend. Normalerweise kauft man wie gesehen. Das ist also anders als im Mietrecht.
Aber für die Abrechnung solltest Du die Zählerstände und das Datum der Übergabe festhalten. Entweder der Käufer oder der Verkäufer sollte dann das Protokoll an die Hausverwaltung schicken, damit diese im nächsten Jahr die Kosten aufteilen kann.
Schlüssel
Außerdem sollte man die Anzahl der Schlüssel zum Objekt festhalten. Natürlich müssen auch alle Schlüssel an den neuen Eigentümer übergeben werden. Sofern ein Mieter in der Wohnung ist, behält dieser natürlich alle zum Objekt gehörigen Schlüssel. Man sollte dann aber dennoch die Anzahl überprüfen und notieren. Manchmal werden Schlüssel verloren oder nachgemacht und die Anzahl verändert sich.
Kaution
Bei einer vermieteten Wohnung muss der alte Eigentümer unbedingt die Mietkaution an den neuen Eigentümer übergeben. Ich schreibe dann immer in das Protokoll hinein, dass ich die Mietkaution bekommen habe. Dazu den Betrag und die Form der Kaution. Das ist dann auch für den Mieter beruhigend, denn schließlich ist es ja sein Geld. Als Vermieter darfst du es übrigens nicht mit deinem eigenen Geld vermischen. Das kannst du in meinem Blogbeitrag zu dem Thema nachlesen.