Wenn eine Immobilie verkauft wird, dann ist für den neuen Vermieter zunächst der alte Mietvertrag gültig. Oft beinhaltet dieser aber eine recht niedrige Miete. Dann stellt sich die Frage, ab wann der neue Vermieter die Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel durchführen kann.
Neuer Vermieter kann nicht grundsätzlich eine Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel vornehmen
In diesem Video sprechen wir darüber, dass der neue Eigentümer einer Wohnung im bestehenden Mietverhältnis die Miete nicht sofort erhöhen kann.
Darf der neue Vermieter sofort die Miete erhöhen?
Wie ist es mit einer Mieterhöhung, wenn ich meinen Mieter „mitkaufe“? Kann ich einfach die Miete erhöhen oder einen neuen Mietvertrag mit dem gleichen Mieter abschließen? Oder einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag aufsetzen und dort eine höhere Miete vorschreiben?
Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel nur nach den gesetzlichen Vorgaben
Es ist so, dass Du unter Umständen nicht einfach so die Miete sofort erhöhen kannst. Es gibt ja das Mietrecht, welches auch zum Thema Mieterhöhung so einige Vorgaben macht. Da musst Du also zunächst prüfen, wann bei diesem Mieter die Miete das letzte Mal erhöht wurde. Dann ermittelst Du, um wieviel Du die Kaltmiete noch erhöhen kannst beziehungsweise ob überhaupt eine Erhöhung möglich ist.
Welche Vorgaben Du genau beachten musst, das regelt das Mietgesetz. Dies ist größtenteils im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Achte auch darauf, dass du die Mietpreisbremse bei Mieterhöhungen beachtest.
Aber erst einmal ist wichtig zu wissen:
Wenn Du eine Wohnung kaufst, in der schon ein Mieter vorhanden ist, dann geh nicht einfach davon aus, dass Du die Miete auf jeden Fall sofort erhöhen kannst. Mach Dich also vorher mietrechtlich schlau, was im jeweiligen Fall möglich ist. Erst dann kannst Du endgültig kalkulieren, ob und wann Du die Miete erhöhen kannst.
Mit dem Mieter über die Mieterhöhung sprechen
Ein ganz anderer Weg ist das offene Gespräch mit dem Mieter. Häufig ist diesem nämlich bewusst, dass er eine sehr niedrige Miete zahlt und er ist eventuell sogar von sich aus bereit, mehr zu zahlen. Dies könnte man dann ganz einfach in einem freien Schriftstück festhalten. So umgehst Du als Vermieter auch die Formvorgaben der gesetzlichen Mieterhöhungen. Diese sind nämlich sehr streng. Und ein offenes und ehrliches Gespräch mit dem Mieter ist in der Regel sowieso viel angenehmer für das Mietverhältnis.