Was muss man als Vermieter bei der Mietpreisbremse bei Mieterhöhung beachten? Diese Regelung gibt es noch nicht so lange und daher wissen viele Vermieter nicht, inwiefern diese Preisbremse auch in ihrem Fall greift.
Was besagt die Mietpreisbremse bei Mieterhöhungen?
Was ist die Mietpreisbremse in Bezug auf Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen? Darauf gehe ich in diesem Video ein.
Was bedeutet die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Es gibt ein Gesetz, das nicht alle, aber viele von uns betrifft. Wenn Du eine Mieterhöhung in einem laufenden Mietverhältnis über Wohnraum machst, dann musst du die sogenannte Kappungsgrenze beachten. Diese gibt es schon eine Weile und sie besagt, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % erhöht werden darf. Dies findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Deswegen ist diese Regelung für die meisten Mieterhöhungen ausschlaggebend.
Mietpreisbremse bei Mieterhöhung von laufenden Mietverhältnissen
Jetzt hat der Gesetzgeber etwas Neues festgelegt: Nämlich dass in Gebieten mit knappem Wohnraum, wo die Leute sowieso sehr viel Miete zahlen, noch eine Preisbremse gilt. Hier gilt nicht der Prozentsatz von 20, sondern von 15 %. Das bedeutet, dass hier die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 15 % steigen darf.
Als Vermieter musst du also auch diese Regelung kennen. Du musst wissen, ob du als Vermieter in deiner Region betroffen bist. Wenn ja, dann hast du diese gesetzliche Vorgabe einzuhalten.
Gibt es die Mietpreisbremse bei Mieterhöhung auch bei Deinem Ort?
Wie du herausfindest, ob diese neue Kappungsgrenze auch für dich gilt: Gehe einfach in eine Suchmaschine wie beispielsweise Google und gebe den entsprechenden Ort deiner Immobilie und das Wort „Mietpreisbremse“ und „Kappungsgrenze“ ein. Dann wirst du sehen, ob du zu den Betroffenen gehörst oder nicht. Wenn du betroffen bist, dann darfst du die Miete nur um bis zu 15 % innerhalb der letzten 3 Jahre erhöhen. Lies dir dazu am besten auch die Vorgabe im BGB durch.
Mietpreisbremse bei Mieterhöhung:
Siehe auch einen Artikel in der Welt:
„…Das neue „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ ermöglicht es den Bundesländern nun, bestimmte Gebiete zu angespannten Wohnungsmärkten zu erklären und dort die Mieten zu deckeln. …“