Wird beim Kauf einer vermieteten Wohnung ein neuer Mietvertrag bei bestehendem Vertragsverhältnis erstellt? Oder muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Bei Kauf einer vermieteten Wohnung bleibt der alte Mietvertrag gültig
Wenn ein Vermieterwechsel stattfindet, tritt der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag ein.
Muss beim Verkauf einer Wohnung ein neuer Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen werden?
Wie ist es, wenn Du einen Mieter beim Kauf einer Immobilie „mitkaufst“? Musst Du dann einen neuen Vertrag mit dem Mieter machen? Das ist eine Frage, die relativ häufig aufkommt. „Nein!“ ist die Antwort darauf. Deswegen sollte man den Mietvertrag immer genau prüfen.
Der Mietvertrag bleibt beim Vermieterwechsel mit allen Konditionen gültig
Es ist so, dass Du mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag eintrittst. Das heißt, dass Du den Vertrag mit dem Mieter genauso übernimmst, wie er abgeschlossen wurde. Du ersetzt also im alten Mietvertrag einfach den alten Vermieter.
Die Vertragspunkte an sich bleiben gleich:
- Miethöhe
- Höhe der Vorauszahlungen für Nebenkosten
- Mietkaution
- Regelungen für Schönheitsreparaturen
- Regelungen für das spätere Mietende
- Sonstige Vereinbarungen
- usw.
Es ändern sich lediglich der Vermieter und das Konto, auf welches die Miete zu zahlen ist. Vom alten Vermieter durchgeführte Mieterhöhungen behalten Gültigkeit.
Auch kein Nachtrag zum Mietvertrag beim Vermieterwechsel erforderlich
Du brauchst weder einen neuen Mietvertrag abzuschließen noch einen Nachtrag zu erstellen. Du brauchst auch nirgends förmlich festzuhalten, dass Du jetzt der neue Vermieter bist.
Es reicht ein Schreiben an den Mieter, um sich dort kurz vorzustellen und seine Kontaktdaten an ihn weiterzugeben. Er muss ja wissen, wer jetzt sein Vermieter ist und wie er diesen erreichen kann. Du brauchst also keinen neuen Mietvertrag oder Nachtrag aufzusetzen.
Wenn Du gerne Änderungen zu bestimmten Vertragsinhalten herbeiführen möchtest, dann solltest Du mit dem Mieter darüber sprechen. Häufig ist dies beispielsweise die Miethöhe. Als neuer Eigentümer kann man den Mieter nicht zu einem neuen Vertrag nötigen. Aber man kann mit ihm auf Augenhöhe reden und ihn überzeugen, zu bestimmten Punkten sein Einverständnis zu geben.
So kann man als neuer Eigentümer mit ihm sprechen und versuchen, so eine Mieterhöhung nach dem Kauf durchzusetzen. Ist der Mieter allerdings damit nicht einverstanden, dann bleibt kein anderer Weg als eine Mieterhöhung auf gesetzlicher Grundlage.