Als Vermieter wirst du früher oder später mit dem Thema „Betriebskosten im Mietvertrag“ in Berührung kommen.
Betriebskosten auf den Mieter umlegen
Welche Betriebskosten kann man als Vermieter auf den Mieter umlegen, wenn in der Aufstellung der Betriebskosten im Mietvertrag sämtliche Nebenkosten-Arten aufgelistet sind? Das erkläre ich in diesem Video.
Mietvertragsformulare beinhalten alle Betriebskostenarten
Bei den typischen Mietvertragsformularen gibt es die so genannte Aufstellung der Betriebskosten. Dort sind sämtliche Arten der Betriebskosten aufgelistet. Aber muss man als Vermieter nun genau markieren, welche Kosten bei diesem speziellen Mietverhältnis anfallen?
Aufstellung der Betriebskosten im Mietvertrag
Grundsätzlich ist es so, das man in der Aufstellung der Betriebskosten im Mietvertrag keine Änderungen vornimmt. Als Vermieter hält man sich somit die Möglichkeit offen, alle anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umzulegen, sofern diese überhaupt umlegbar sind.
In der Nebenkostenabrechnung listet der Vermieter dann lediglich die Arten der Betriebskosten auf, die auch tatsächlich angefallen sind. Dabei ist darauf zu achten, das weder Instandhaltungs-, noch Verwaltungskosten umgelegt werden.