Vermietete Immobilie geerbt: Wie geht es weiter?

Vermietete Immobilie geerbt

Jedes Jahr werden in Deutschland unzählige Immobilien vererbt. Aufgrund des dramatischen Preisanstiegs von Wohneigentum in der Vergangenheit handelt es sich dabei unter Umständen um einen Millionenschatz. Berechtigterweise stellen sich viele Erben die Frage, was sie mit dem neuen Besitztum tun sollen. Insbesondere dann, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt.

Das Erbe genau prüfen

Das Erben einer Immobilie ist ein emotionales Ereignis. Der Verlust einer geliebten Person ist emotional zu verarbeiten und zugleich muss der Nachlass detailliert geprüft werden. Es gilt wichtige Fragen zu klären:

Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Blick in das Testament zu werfen. Dort können Anordnungen seitens des Erblassers enthalten sein, wie mit der Immobilie umzugehen ist. Beispielsweise kann dieser bestimmen, dass das Haus oder die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert werden darf. Zudem kann ein Verkauf von gewissen Bedingungen abhängig gemacht werden. Dazu zählt unter anderem eine Klausel, dass das Abstoßen der Immobilie erst dann möglich ist, wenn der langjährige Mieter das Mietverhältnis gekündigt hat oder verstorben ist.

Das Erbe annehmen oder ablehnen

Nachdem der Erbe Kenntnis von dem Nachlass erlangt hat, hat er sechs Wochen Zeit, diesen anzunehmen oder auszuschlagen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen. Mßgebliche Gründe, eine vererbte Immobilie auszuschlagen, sind Pflichten und Verbindlichkeiten. Denn: Mit dem Erbe übernimmt der Begünstigte nicht nur den Vermögenswert, sondern auch die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers. Des Weiteren werden die bestehenden Mietverhältnisse nicht gekündigt. Diese bestehen unverändert fort. Aus diesem Grund kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine geerbte Immobilie zu verkaufen.

Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch initiieren

Egal, ob die geerbte Immobilie sofort veräußert werden oder im Besitz des Erben verbleiben soll, der neue Eigentümer muss im Grundbuch vermerkt werden. Deshalb sollte unverzüglich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst werden. Dies ist erforderlich, da der Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Für die Antragstellung muss der Erbe nachweisen, dass er der rechtmäßige Erbe ist. Ein einfaches Testament genügt in dieser Hinsicht im Regelfall nicht. Zumeist verlangen die Behörden die Vorlage eines notariell beurkundeten Erbvertrags. Ist dieser nicht vorhanden, muss der Erbe beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.

Wichtig: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch gebührenfrei.

Geerbte Immobilie verkaufen

Der Verkauf der geerbten Immobilie sollte von einem Makler abgewickelt werden. Dieser hat die nötige Expertise, um den höchstmöglichen Erlös zu erzielen. Zuvor sollte das Objekt geräumt und punktuell verschönert werden. Energetische Sanierungen wie der Einbau einer neuen Heizung oder moderne Fenster zahlen sich aus.

Achtung: Für gewöhnlich lassen sich unvermietete Häuser und Wohnungen einfacher und zu einem höheren Preis verkaufen als vermietete Objekte.

Geerbte Immobilie behalten

Selbstverständlich ist es möglich, die Immobilie zu behalten und selbst zu nutzen oder zu vermieten. Allerdings fallen in beiden Fällen unter Umständen hohe Kosten für Sanierungen an. Zudem ist Erbschaftssteuer zu zahlen, sofern das Haus weniger als zehn Jahre von dem Ehegatten oder den Kindern des Erblassers bewohnt wird.

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