Sondernutzungsrecht bei Wohneigentum

Sondernutzungsrecht bei Wohneigentum

Mit dem Begriff Sondernutzungsrecht können viele nichts anfangen. Sie setzen den Begriff mit dem Sondereigentum einer Eigentumswohnung gleich. Doch es gibt Unterschiede.

Was ist ein Sondernutzungsrecht bei Wohneigentum

In diesem Video erkläre ich, was ein Sondernutzungsrecht ist und nenne Beispiele, wenn man eine Eigentumswohnung kauft.

Sondernutzungsrecht

Wenn du dich mit dem Gedanken trägst, eine Eigentumswohnung zu kaufen, dann begegnet dir eventuell der Begriff Sondernutzungsrecht. Oder du hast vielleicht schon eine (egal ob selbst genutzt oder vermietet), auch dann betrifft dich eventuell ein „Sonder-Nutzungsrecht“.

Beispiel Tiefgaragenstellplatz

Was hat es damit auf sich? Ich nehme ein ganz einfaches Beispiel:

Zu vielen Wohnungen gehört ja ein Tiefgaragenstellplatz. Nun ist es so, dass die Tiefgarage im Normalfall allen Eigentümern gemeinsam gehört. Der Fahrweg, die Zufahrt und das Garagentor sind ja für alle Personen, die einen Stellplatz dort nutzen.

Sondernutzungsrecht

Du hast zum Beispiel Stellplatz Nummer 55, der dir beziehungsweise deiner Wohnung speziell zugeordnet ist. Dabei handelt es sich häufig um ein sogenanntes Sondernutzungsrecht. Das bedeutet, dass der Stellplatz nicht wirklich nur dir alleine gehört, sondern du darfst ihn nur alleine nutzen. Das ist ein großer Unterschied.

Auch bei anderen Bauteilen gibt es Sondernutzungsrechte

So etwas gibt es auch für andere Bauteile. Das ist eigentlich so ähnlich, als wenn das Bauteil nur dir gehören würde, aber rechtlich ist es ein großer Unterschied. Bei der Kostentragung ist es so, dass die Kosten für das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich alle zusammen tragen müssen. Hast du dort ein Sondernutzungsrecht, so ändert dies meistens daran nichts. Aber bei einem Sondereigentum (dieses gehört wirklich nur dir) verschiebt sich die Kostentragung. Denn da bist du allein für die Zahlungen zuständig.

Teilungserklärung

Wenn du wissen willst, welche Bauteile zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören, dann schau am besten in die Teilungserklärung. Hier sind die Sondereigentümer genau aufgeführt und auch Sondernutzungsrechte werden genannt. Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und weißt genau, was du mitkaufst und was nicht.

Die Teilungserklärung sollte dir vor dem Kauf zur Prüfung ausgehändigt oder per Email zugeschickt werden. Ohne Prüfung der Teilungserklärung solltest du eine Wohnung auf keinen Fall kaufen, denn hier sind auch andere wertvolle Informationen enthalten.

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