Es gibt eine Reaktion des Gesetzgebers darauf, dass Vermieter seit Jahren einfach die Kosten für den Immobilienmakler auf den Mieter abgewälzt haben: Das Bestellerprinzip bei der Vermietung.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung – Das neue Bestellerprinzip
Bestellerprinzip bei Vermietung
Das Bestellerprinzip gibt es seit Juni 2015. Bei Wikipedia wird es wie folgt definiert:
Das Bestellerprinzip im Bereich der Immobilienwirtschaft ist eine Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung. Hierbei werden Vermittler von Mietwohnungen von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt.
Damit hat die Regelung für den Verkauf von Immobilien keine Auswirkungen. Hier gibt es diese Vorschrift nicht. Allerdings ist es hier schon lange üblich, dass der Verkäufer zumindest einen Teil der Maklercourtage bezahlt.
Vor allem bei der Vermietung von Wohnraum
Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Denn es war bis zur Einführung dieses Prinzips gemeinhin üblich, dass der Vermieter es sich ein bisschen leicht gemacht hat. Er hat den Immobilienmakler beauftragt und dann die Gebühren für den Makler auf den neuen Mieter abgewälzt.
Damit das nicht mehr so einfach geht, hat man dieses Gesetz geschaffen. Denn der Mieter hatte ja keine Wahl. Er konnte sich nicht aussuchen, ob er den Makler zahlt oder nicht. Wenn er die Wohnung gerne anmieten wollte, dann musste er auch den Makler zahlen.
Bestellerprinzip: Makler beauftragen oder Provision sparen
Das heißt nun also: Wenn der Vermieter den Makler beauftragt, muss er diesen auch zahlen.
Für dich als Vermieter ist diese Information also ganz wichtig. Entweder du machst die Vermietungsarbeit selbst (denn so viel ist es ja gar nicht) oder du musst den Makler selber bezahlen. Mehr zur Auswahl des richtigen Mieters findest du in diesem Artikel.
Höhe der Maklergebühr bei der Vermietung
Immerhin hat der Gesetzgeber die Courtage für Vermietungen in der Höhe begrenzt. Dies war schon vor der Einführung des Bestellerprinzips so.
Normalerweise darf ein Makler für Wohnraum seinem Auftraggeber nicht mehr als 2 Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Makler umgehen das Bestellerprinzip bei der Vermietung
Leider ist es so, dass viele Makler inzwischen versuchen, das Bestellerprinzip zu umgehen. Sie machen daraus für den Mieter eine Art Bearbeitungsgebühr. Das mag für den ein oder anderen Vermieter zwar schön klingen, aber ich würde davon die Finger lassen. Entweder ich mache ein ordentliches Geschäft oder gar keines.
Und so ein spitzfindiger Makler löst bei mir als Vermieter kein großes Vertrauen aus.
Eine andere Möglichkeit wäre die Mietverwaltung, die sich um die Vermietung von Immobilien kümmert.