Reparaturen und Malerarbeiten im Mietvertrag vereinbaren

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Wie verhandelt man am besten die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Zum Beispiel Reparaturen und Malerarbeiten, die der Mieter durchführen muss?

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Die Tipps von einem Anwalt für Mietrecht gebe ich in diesem Video weiter. Wie übergibt man am besten die Wohnung? Muss diese renoviert oder gestrichen sein?

Was sagt der Fachanwalt für Mietrecht zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?

Heute gibt es mal wieder einen Tipp von mir. Und zwar habe ich mir selber einen Tipp vom Fachmann geholt. Ich war bei einem Vortrag von einem Fachanwalt für Mietrecht und der hat mir zum Thema Schönheitsreparaturen so einige neue Dinge erklärt.

Renovierung durchsetzen bei Auszug ist fast unmöglich

Es ist so: Wenn Du die Wohnung – so wie es ja eigentlich vorgesehen ist – renoviert an den neuen Mieter übergibst, dann kann schnell Folgendes passieren.

Schönheitsreparaturen Malerarbeiten

Du hast nur die Türen nicht lackiert oder die Heizkörper nicht gestrichen. Dies steht aber im Mietvertrag. Dann ist das Ergebnis, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss! Denn der Vermieter hat dann die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben.

Das hat mich selber auch sehr erstaunt und schockiert.

Was, wenn man die Wohnung unrenoviert übergibt?

Ich habe ihn dann gefragt, wie es ausschaut, wenn man die Wohnung unrenoviert übergibt und auch unrenoviert wieder zurück haben möchte. So erkläre ich es ja auch immer.

Er sagte, das wäre der beste Weg. Man soll bloß in dem Fall nicht in den Mietvertrag reinschreiben, dass der Mieter die Wohnung unrenoviert bekommen hat. Warum?

Es ist so: Wenn der Mieter selber eine Anfangsrenovierung durchführen muss, dann muss er normalerweise entsprechend vom Vermieter einen Ausgleich dafür bekommen. Also zum Beispiel drei Monate mietfrei, aber das wollen wir ja nicht. Deswegen schreiben wir das gar nicht rein. Sondern der Mieter zieht einfach so in die unrenovierte Wohnung ein und man spricht es nur mündlich mit ihm ab.

Dann kann der Mieter die Wohnung auch unrenoviert zurückgeben

Der Mieter kann später entsprechend die Wohnung unrenoviert wieder zurückgeben. Dies ist der einfachste Weg. Denn es gibt inzwischen so viele Stolpersteine und Fallstricke, dass es sehr unwahrscheinlich ist, auf dem normalen Wege (Wohnung renoviert an den Mieter übergeben und auch renoviert vom Mieter zurückbekommen) die Renovierung durchzusetzen, falls der Mieter sich da querstellt.

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