Jeder Eigentümer einer Immobilie muss sie zahlen: Die Grundsteuer. Aber wie ist es mit der Grundsteuer bei Verkauf der Immobilie, wenn der Verkauf unterjährig stattfindet? Ab wann zahlt man Grundsteuer, wenn man der Käufer ist?
Unterjährige Aufteilung der Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie
In diesem Video erkläre ich, wie die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs einer Immobilie auf den alten und den neuen Eigentümer aufgeteilt wird.
Zahlung der Grundsteuer allgemein
Wie wird die unvermeidbare Steuer denn überhaupt grundsätzlich bezahlt?
Normalerweise bekommt jeder Eigentümer einer Immobilie einen Grundsteuerbescheid von der Stadt oder Gemeinde. Da steht ganz genau drin, wann wieviel zu zahlen ist. Das ist im Normalfall immer viermal im Jahr je zur Mitte des Quartals.
Ab wann zahlt der neue Eigentümer die Grundsteuer an die Gemeinde?
Du hast die Grundsteuer bei Verkauf eines Objekts ab Eigentumsübergang zu zahlen. Nun ist es so, dass die Ämter es sich einfach machen. Sie sagen „Es zahlt immer derjenige für das komplette Jahr, der am 01.01. im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist“.
Das bedeutet, dass Du mit dem Verkäufer, von dem du die Wohnung gekauft hast, die Steuer für das Kaufjahr auseinander rechnen musst.
Wie teilt man die Grundsteuer bei Verkauf im Jahr des Eigentumsübergangs unterjährig auf?
Ihr nehmt also den Tag der Übergabe der Immobilie und dann rechnest Du die Anteile taggenau aus. Vom Jahresanfang bis zum Tag der Übergabe zahlt der Verkäufer und ab Übergabe bis Jahresende zahlt der Käufer. Und da ja der Verkäufer sowieso in dem betreffenden Jahr noch die Abbuchungen von seinem Konto hat, sollte er Folgendes machen:
Er sollte dem Käufer einen Brief oder eine Rechnung schreiben (das muss nicht förmlich sein). Dort schreibt er den entsprechenden Betrag hinein und seine Kontoverbindung. Der Käufer überweist ihm dann seinen Anteil bis Jahresende und die Grundsteuer ist korrekt auseinandergerechnet.
Viele Verkäufer vergessen die Verrechnung. Oft wissen sie es auch gar nicht und denken, ab sofort wird beim neuen Eigentümer abgebucht. Aber das Amt bucht bei ihnen bis Jahresende fleißig weiter ab. Deswegen ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen.
Solltest Du also einmal eine Immobilie verkaufen, dann denke daran: Die Grundsteuer im Jahr der Übergabe solltest du anteilig verrechnen und dem neuen Eigentümer belasten.