Manchmal wird man beim Kauf einer Immobilie mit der 2-Wochen-Frist oder 14-Tages-Frist beim Kaufvertrag konfrontiert.
Nicht immer 2 Wochen Frist beim Notar
In diesem Video gehe ich darauf ein, wann die Frist greift. Und warum gibt es diese überhaupt?
Was ist die 14-Tages-Frist bei Immobilien-Kaufverträgen?
Die 14-Tages-Frist bedeutet, dass der Kaufvertragsentwurf dem Käufer der Immobilie mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin vorliegen muss. Der Kaufvertragsentwurf wird vom Notar zur Verfügung gestellt.
Diese Frist gilt nur, wenn eine der beiden Parteien gewerblich handelt!
Meistens ist das der Fall, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer ist. Das kann zum Beispiel eine große Bauträgerfirma sein, die Wohnungen oder Häuser verkauft, die sie gerade gebaut hat.
Dieses Gesetz gibt es, damit nicht der private Käufer, der eine Wohnung kauft, womöglich über den Tisch gezogen wird. Oder man ihn zeitlich unter Druck setzen kann.
Das bedeutet, dass er genug Zeit haben soll, sich alles vorher in Ruhe anzuschauen. Er soll den Kaufvertrag prüfen können, damit er nicht über den Tisch gezogen wird. Natürlich kann das trotzdem passieren. Aber eben nicht, weil er erst ganz kurzfristig den Kaufvertrag vorgelegt bekommen hat und zur schnellen Beurkundung gezwungen wird.
2-Wochen-Frist bei Immobilien-Kaufverträgen umgehen
Jetzt kann es natürlich sein, dass du aber doch in dieser Situation bist und dich der Bauträger tatsächlich unter Druck setzt. Oder dass du aus irgendeinem Grund die Immobilie doch unbedingt schnell haben möchtest. Und du dabei ganz genau weißt, was du tust.
Du hast alles kalkuliert, geprüft und berechnet und bist nun eigentlich gezwungen, diese 2 Wochen Frist abzuwarten. Da gibt es die Möglichkeit, sich mit dem Notar in Verbindung zu setzen. Man muss ihm einfach gesondert nochmal bestätigen, dass man von der Frist weiß, aber ganz bewusst in diesem Fall darauf verzichten möchte.
14 Tage Frist bei Immobilien Kaufverträgen nicht, wenn beide Parteien privat handeln
Und bei einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer brauchst du das gar nicht zu beachten. Da gibt es die Frist gar nicht.
Warum du unbedingt beim Notarvertrag auf das Übergabedatum achten solltest, erfährst du in einem gesonderten Artikel.
2-Wochen-Frist bei notariellem Kaufvertrag für Wohnungen in der Welt:
„…sind Notare verpflichtet darauf hinzuwirken, dass bei Grundstücksverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher 14 Tage vor Beurkundung vorliegt. Diese Frist, die mit der Aushändigung des Entwurfs beginnt, soll den Verbraucher in die Lage versetzen, seine Kaufentscheidung zu überprüfen und sich rechtzeitig vor der Beurkundung mit dem Vertragsinhalt auseinander zu setzen. Auch kann er in dieser Zeit wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen überprüfen – denn zu denen übernimmt der Notar regelmäßig keine Beratung. …“