Wer sich lange Wege zum Notar sparen will, ist oft dankbar über diesen Tipp. Denn man kann auch 2 Notare beauftragen.
2 Notare, wenn Käufer und Verkäufer räumlich weit auseinander sind
Wie regelt man es am besten, wenn der Verkäufer der Immobilie weiter weg ist und man nicht so weit zum Notar fahren möchte.
Müssen Verkäufer und Käufer zum gleichen Notar gehen?
Neulich ist an mich die Frage herangetragen worden, wie es denn ist, wenn der Verkäufer einer Wohnung ziemlich weit weg wohnt. Und man selber wohnt als Käufer vielleicht direkt in dem Ort, wo sich die Immobilie befindet, die man kaufen möchte. Oder man wohnt zumindest in der Nähe der Wohnung.
Wo findet dann der Notartermin statt?
Muss man dann zu dem Verkäufer bzw. seinem Notar hinfahren? Denn eigentlich ist doch auch die Wohnung in der Nähe?
Die Frage lässt sich eigentlich ganz einfach beantworten:
Es ist so, dass du einfach bei dir in deinem Wohnort oder dort, wo sich die Wohnung befindet, zum Notar gehst. Dort unterschreibst du ganz normal den Kaufvertrag. Dieser Notar setzt sich dann mit dem Notar des Verkäufers an dessen Wohnort in Verbindung und schickt dort die Unterlagen hin. Der Verkäufer wird also später bei ihm diesen Vertrag gegenzeichnen.
Das kostet ein klein wenig mehr, weil 2 Notare und der Postweg bezahlt werden müssen. Es ist aber im Normalfall angenehmer, als durch halb Deutschland zu fahren, um den Notartermin wahrzunehmen. Also gib ganz einfach dem Notar gleich zu Beginn diese Information. Dann ist es eigentlich ganz einfach und überhaupt kein Hindernis, wenn du weiter weg wohnst.
Und wenn die Immobilie weiter weg ist? Auch 2 Notare!
Ganz ähnlich ist es, wenn du dir eine Wohnung in einem ganz anderen Ort angeschaut hast. Wenn dort der Verkäufer wohnt und keiner von euch so weit fahren möchte, dann könnt ihr hier genauso 2 Notare einschalten. Jeder geht einfach zu seinem Notar und unterschreibt dort den Vertrag. Die Notare verständigen sich dann untereinander und schicken die Vertragsunterlagen hin und her, bis alles unterzeichnet ist.