Corona-Krise: Umgang mit Zahlungsengpässen

Corona Krise Umgang mit Zahlungsengpässen von Mieter und Vermieter

Die Corona-Krise hat uns fest im Griff. Vermehrt kommt es bei Mietern und auch Vermietern zu Zahlungsausfällen. Wie können wir damit umgehen und welche Lösungen gibt es?

Was tun, wenn auf Grund der Krise Zahlungsschwierigkeiten entstehen?

Wir alle merken immer mehr die Auswirkungen und Folgen der Corona Krise. Auch Vermieter und Mieter sind betroffen und können in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wie du damit umgehen kannst und welche Möglichkeiten der Gesetzgeber geschaffen hat, das erfährst du in diesem Video.

Wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlen kann

Viele Menschen sind in Kurzarbeit und es ist abzusehen, dass wir eine vermehrte Arbeitslosigkeit bekommen werden. Denn viele Firmen werden diese Krise nicht überleben.

Daher ist es unausweichlich, dass einige Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen können. Dafür hat sich die Regierung etwas überlegt:

Wenn ein Mieter bis 30.6.2020 mit seiner Miete in Verzug ist, kann der Vermieter ihn nicht einfach kündigen. Diese Frist könnte ggf. sogar noch verlängert werden, wenn die Situation es erfordert. Zudem braucht der Mieter die rückständige Miete erst bis Ende Juni 2022 zu zahlen.

Und wenn der Vermieter seine Darlehensrate nicht mehr zahlen kann?

Gerade wenn die Mieteinnahmen wegbrechen wird es eine riskante Belastung für den Vermieter. Aber auch so kann ein Vermieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn auch er kann seinen Job verlieren und viele Vermieter haben keine optimierte Finanzierung oder andere Einnahmen.

Auch hier hat sich die Regierung eine Lösung überlegt. Vermieter können bis 30.06.2020 die Darlehensrate aussetzen. Dadurch verlängert sich einfach die Gesamtlaufzeit des Darlehens, das bedeutet, man zahlt die 1 bis 3 Monate dann einfach länger sein Darlehen zurück. Eventuell wird auch diese Frist noch verlängert.

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