Mietwucher bei der Vermietung von Immobilien

Mietwucher bei der Vermietung von Immobilien

Mietwucher bei der Vermietung von Wohnungen kann schnell passieren, wenn der Vermieter sich nicht auskennt. Dafür droht sogar in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe. Darum geht es in diesem Artikel.

Mietwucher bei Wohnungen und anderen Immobilien

Warum jeder Vermieter diese Straftat nicht unterschätzen sollte:

Was ist Mietwucher? Definition

Die Antwort auf diese Frage solltest du unbedingt kennen, wenn du entweder schon Immobilien vermietest oder in Zukunft vermieten möchtest.

Mietwucher bedeutet, dass du eine Kaltmiete für deine Wohnung höher als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangst.

Wucher bei Immobilien

Beispiel für Wucher bei Wohnungen und anderen Immobilien:

Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen mit einer ähnlichen Größe, einem ähnlichen Baujahr, einer ähnlichen Ausstattung im gleichen Gebiet 10 Euro beträgt (Kaltmiete) und deine Miete liegt über 15 Euro, dann ist das eindeutig ein Wucherpreis. Die Betriebskosten können wir bei dieser Betrachtung außer Acht lassen.

Mietwucher

Mietwucher führt zu Freiheitsstrafe

Für Mietwucher kann man sogar in schweren Fällen bis zu 10 Jahre ins Gefängnis gehen, wenn man die Notsituation des Mieters ausnutzt. Das solltest du also wissen, wenn du Vermieter bist oder werden möchtest.

Man kann natürlich schon ein bisschen über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, aber da ist immer Vorsicht geboten. Und wie gesagt: über 50 % darüber droht im Zweifel sogar eine Freiheitsstrafe.

Also leg eine gewinnbringende Miete für deine Immobilie fest, aber nicht zu hoch. Und achte dabei auch auf die sogenannte Mietpreisüberhöhung!

mietwucher-freiheitsstrafe

Mietwucher bei der Vermietung von Immobilien auf Wikipedia:

Mietwucher ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt (im gewerblichen Bereich ist die Rechtsprechung uneinheitlicher, häufig wird als Kriterium eine Überhöhung um 100 % genannt). Die Miete steht dann in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters.

Zusätzlich hat eine Zwangslage des Mieters vorzuliegen, die vom Vermieter zur Erzielung einer überhöhten Miete ausgenutzt wurde.

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